Neben dem Anspruch auf Nachsorge durch eine Hebamme haben Sie das Recht auf Unterstützung durch eine Wochenbett- bzw. Mütterpflegerin.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel in den ersten 6 Tagen nach der Entbindung die Kosten.
Für Alleinerziehende, nach Mehrlingsgeburten sowie nach einem Kaiserschnitt werden die Kosten auch für eine längere Zeit übernommen.
Das gleiche gilt im Falle von außergewöhnlichen Situationen, wenn von Arzt oder Hebamme ein Attest vorgelegt wird.
Am besten, Sie stellen schon vor der Entbindung einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse.