MARIANNE KLIMASCHEWSKI

 

Wochenbettpflegerin

Mütterpflegerin

Familienlotsin

Doula

 

für Münster und Umgebung

 

Tel. 0160 / 96510164

 

Email: muetterpflege.ms@web.de

Was Ihnen zusteht

 

Neben dem Anspruch auf Nachsorge durch eine Hebamme haben Sie das Recht auf Unterstützung durch eine Wochenbett- bzw. Mütterpflegerin.

 

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel in den ersten 6 Tagen nach der Entbindung die Kosten.

 

Für Alleinerziehende, nach Mehrlingsgeburten sowie nach einem Kaiserschnitt werden die Kosten auch für eine längere Zeit übernommen.

 

Das gleiche gilt im Falle von außergewöhnlichen Situationen, wenn von Arzt oder Hebamme ein Attest vorgelegt wird.

 

Am besten, Sie stellen schon vor der Entbindung einen Antrag  bei Ihrer Krankenkasse.